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Steuererklärungsverfahren im Jahre 2025

Alle Steuerpflichtigen sind aufgefordert, die Steuererklärung 2024 für Staats-, Gemeindesteuern und die direkte Bundessteuer einzureichen. Die Formulare werden im Januar 2025 zugestellt. Wer kein Formular erhält, muss dieses beim Steueramt der Wohngemeinde anfordern.
Einreichungsfrist: 31. März 2025. Fristverlängerungen können ebenfalls bis zu diesem Datum beantragt werden.

Steuerberatung

Wir übernehmen gerne das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und kümmern uns um Fristverlängerungen. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.

Steuertipps

Unterhaltskosten eines Eigenheims
Sie können zwischen dem Pauschalabzug (abhängig vom Alter der Liegenschaft, z. B. 10 % bis 20 % des Eigenmietwerts) oder den effektiven Kosten wählen. Es kann sich lohnen, Unterhaltsarbeiten vorzuziehen, wenn die effektiven Kosten die Pauschale übersteigen.

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Berufskosten
Berufskosten können pauschal oder effektiv geltend gemacht werden. Ab dem Steuerjahr 2023 sind die Kosten für eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei der direkten Bundessteuer und in allen Kantonen auf CHF 12’700 begrenzt. Bei der direkten Bundessteuer sind ausserdem die Fahrkosten auf CHF 3’200 begrenzt worden. Auch die Kantone können eine Fahrkostenbegrenzung vorsehen. Die Kantone machen davon aber unterschiedlich Gebrauch.

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Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildungskosten können bis zu CHF 12’700 pro Person abgezogen werden. Dazu zählen Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Fachliteratur. Voraussetzungen: Vollendung des 20. Lebensjahres und ein Abschluss auf Sekundarstufe II.

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Kinderbetreuung
Fremdbetreuungskosten sind bis zu CHF 25’000 pro Kind und Jahr abziehbar. Dieser Maximalabzug gilt auf Bundesebene; in den Kantonen können die Beträge variieren.

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