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Erbrechtsrevision

Das geltende Schweizer Erbrecht ist über hundert Jahre alt und nicht mehr zeitgemäss. Darum wird es per 1. Januar 2023 angepasst. Erblasser erhalten dadurch vor allem mehr Freiheiten, wem sie ihr Vermögen zukommen lassen möchten. Gleichzeitig wird es für Unternehmerinnen und Unternehmer einfacher, ihre Firma zu vererben.

So ändern sich u. a. die Pflichtteile ab 2023.

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