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AHV-Reform: Das gilt neu für Ihre Pensionierung

Auf das Jahr 2024 hin ändert sich einiges in der AHV. Dann tritt voraussichtlich die AHV-Reform in Kraft. Sie hat wichtige Folgen für alle zukünftigen Pensionierten.
Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Die erste Erhöhung um drei Monate findet voraussichtlich im Jahr 2025 statt, und zwar für den Jahrgang 1961. Ab 2028 gilt dann für Frauen wie Männer das gleiche Rentenalter. Frauen mit Jahrgang 1960 und älter sind nicht betroffen.
Sie gehen wie gewohnt mit 64 Jahren in Pension. Zwischen 1961 und 1969 geborene Frauen gehören zur Übergangsgeneration.

Sie werden für das höhere Rentenalter finanziell entschädigt. Sie können zwischen zwei Optionen wählen:
Option Zuschlag: Frauen, die bis zum neu für sie gültigen Rentenalter arbeiten, bekommen als Kompensation einen lebenslangen Zuschlag
auf ihre Rente. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen bis 57’360 Franken sind das 160 Franken im Monat. Für Löhne zwischen 57’361 und 71’700 Franken
wird die monatliche Rente um 100 Franken erhöht; ab 71’701 Franken Einkommen beträgt der Zuschlag noch 50 Franken.

Den vollen Zuschlag erhalten nur Frauen der Jahrgänge 1964 und 1965. Bis zum Jahrgang 1970 sinkt die Kompensation dann schrittweise auf null (Tabelle rechts).
Option Vorbezug: Die Frauen können sich auch gegen das höhere Rentenalter und stattdessen für eine Frühpensionierung entscheiden. Je früher die Frauen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, desto stärker werden ihre Renten gekürzt. Möglich ist ein Vorbezug ab 62 Jahren. Bei tieferen Einkommen wird weniger stark gekürzt als bei höheren Einkommen

So viel Rentenzuschlag gibt es.

Geburtsjahr Rentenalter (bei inkrafttreten 2024) AHV-Rentenzuschlag (in % des Grundzuschlags)
1961 64 + 3 Monate 25%
1962 64 + 6 Monate 50%
1963 64 + 9 Monate 75%
1964 65 Jahre 100%
1965 66 Jahre 100%
1966 67 Jahre 81%
1967 68 Jahre 63%
1968 68 Jahre 44%
1969 69 Jahre 25%

Bei einem Vorbezug wird die Rente gekürzt.

Vorbezug im Alter von Kürzungssätze für die Übergangsgeneration Versicherungstechnische Kürzungssätze
durchschnttliches Jahreseinkommen ≤ 57'360 durchschnttliches Jahreseinkommen 57361 - 71'700 durchschnttliches Jahreseinkommen ≥ 71'701
64 Jahre 0% 2,5% 3,5% 4%
63 Jahre 2% 4,5% 6,5% 7,7%
62 Jahre 3% 6,5% 10,5% 11,1%
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