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Zivilstandsänderung

Verheiratet

Bitte teilen Sie uns per E-Mail oder Post mit, seit welchem Datum Sie verheiratet sind und wie Ihr neuer Familienname lautet. Zudem bitten wir Sie, die Personalien Ihres Partners/Ihrer Partnerin mittels des beigefügten Formulars mitzuteilen.

Nach Erhalt der Informationen werden wir Ihnen einen aktualisierten Wohnungsausweis zukommen lassen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die von Ihnen gemietete Wohnung als Familienwohnung (Art. 266m OR). Beachten Sie bitte, dass im Falle einer Kündigung des Mietvertrages beide Ehepartner die Kündigung unterzeichnen müssen, selbst wenn der Vertrag nur von einer Person unterzeichnet wurde.

Geschieden

Bitte teilen Sie uns per E-Mail oder Post mit, seit welchem Datum Sie geschieden sind und wie Ihr neuer Familienname lautet.

Nach Erhalt der Informationen werden wir Ihnen einen aktualisierten Wohnungsausweis zukommen lassen. Beachten Sie bitte, dass ab sofort die von Ihnen gemietete Wohnung nicht mehr als Familienwohnung gilt (Art. 266m OR). Im Falle einer Kündigung des Mietvertrages genügt die Unterschrift des Vertragspartners. Gegebenenfalls benötigen wir eine Kopie des Scheidungsurteils.

Für die Bestellung der neuen Namensschilder bitten wir Sie, das beiliegende Formular auszufüllen.

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